Das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden
und der Feriendorf Altes Land Verwaltungsgesellschaft mbH - im weiteren
FDALGMBH genannt - regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere nach den §§ 651 a-k BGB und den folgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Jeder Reisende erkennt mit der Reiseanmeldung für
sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als
verbindlich an.
1.
Mit der schriftlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bietet der
Reisende der FDALGMBH den Abschluß eines Vertrages verbindlich an, wobei
er sich an sein Angebot bis zur schriftlichen Zusage der FDALGMBH bindet.
Der Reisende verpflichtet sich, mit dem Angebot die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag miteinbeziehen zu wollen
und die Hausordnung des jeweiligen Feriendorfes bzw. Ferienanlage
anzuerkennen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der
FDALGMBH zustande, wobei die Korrektur von Irrtümern aufgrund von Druck-
oder Rechenfehlern vorbehalten bleibt. Buchungen unter einer Bedingung und
mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von der FDALGMBH
schriftlich bestätigt werden.
2.
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 25 % des
Preises, mind. jedoch 100 € fällig. Der Rest ist zahlbar einen Monat vor
Reisebeginn mit Übergabe der Reiseunterlagen. Diese werden gegen Zahlung
des Restbetrags ausgehändigt.
3.
Der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die Beschreibungen,
Abbildungen und Preisangaben in dem für den Belegungszeitraum gültigen
Katalog/Preislisten der FDALGMBH bestimmt. Das Vertragsverhältnis umfaßt
die Nutzung des gebuchten Objekts, wie Haus oder Wohnung nebst Einrichtung
sowie die Nutzung des dazugehörigen Gartens und der Außenanlagen.
4.
Der Reisende ist berechtigt, die Wohneinheiten mit der gebuchten
Personenzahl zu belegen, wobei Kinder als volle Personen zählen. Ein
darüber hinausgehender Anspruch, insbesondere auf eine größere Wohneinheit
als auch die gebuchte Personenzahl besteht nur bei entsprechender
vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Haustiere dürfen nur mit vorheriger
Erlaubnis der FDALGMBH mitgebracht werden. Der Reisende hat bei seiner
Buchung unaufgefordert Art und Anzahl der beabsichtigten mitzunehmenden
Haustiere bekanntzugeben.
5.
Der Reisende ist verpflichtet, das Ferienhaus oder die Ferienwohnung und
dessen Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit
größt-möglicher Sorgfalt zu behandeln . Er ist verpflichtet, alle während
seiner gebuchten Aufenthaltszeit entstandenen Schäden unverzüglich der
örtlichen Verwaltung oder dem Veranstalter zu melden und diese Schäden
auch wenn sie nicht von ihm, sondern von seiner Begleitung oder von Gästen
verursacht wurden, zu ersetzen.
6.
Bei der Schlüsselübergabe kann von der örtlichen Verwaltung eine Kaution
erhoben werden. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des
Ferienobjekts und nach Ablieferung des Schlüssels nach Abzug der
Nebenkosten zurückerstattet. Durch die Rückzahlung werden eventuelle
Schadensersatzansprüche nicht berührt.
7.
Die angegebenen Preise sind Wochenpreise pro Wohneinheit. Der Preis
schließt die Nutzung am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis
10.00 Uhr ein, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
Nebenkosten, wie insbesondere Verbrauchskosten für Strom, Gas,
Wasser/Abwasser und eine einmalige pauschale für die Endreinigung sowie
eine eventuelle Kurtaxe sind neben dem Preis gesondert bei der Verwaltung
vom Reisenden zu bezahlen, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
8.
Der Preis für die Gesamtdauer des Aufenthalts ergibt sich durch Addition
der Listenpreise pro Woche entsprechend der in der jeweiligen Woche des
Aufenthalts gültigen Reisezeit. Bei Sonderterminen und Preissenkungen wie
z. B. 14/10 bzw. 14/12 gelten ausschließlich die in der jeweils gültigen
Preisliste ausgedruckten Preise.
9.
Der Reisende kann vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten.
Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das
Eingangsdatum bei der FDALGMBH maßgeblich. Die pauschalierten
Rücktrittsgebühren sind wie folgt gestaffelt:
Bis zum 61. Tag vor Reiseantritt die Bearbeitungsgebühren, pauschaliert in
Höhe von 20 €.
vom 60. bis zum 41. Tag Bearbeitungsgebühren + 20% des Preises
vom 40. bis zum 31. Tag Bearbeitungsgebühren + 40% des Preises
vom 30. bis zum 21. Tag Bearbeitungsgebühren + 50% des Preises
vom 20. bis zum 11. Tag Bearbeitungsgebühren + 70% des Preises
vom 10. bis zum 1. Tag Bearbeitungsgebühren + 80% des Preises
Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen wird der gesamte
Preis berechnet. Gelingt es FDALGMBH einen anderen Reisenden für den
gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, so werden
lediglich 10% des Preises sowie Bearbeitungsgebühr und
Reiserücktrittskostenversicherung berechnet.
10.
Umbuchungen sind stets kostenpflichtige Rücktritte, verbunden mit einer
Neuanmeldung. Umbuchungen von vereinbarten Reiseleistungen gelten erst
dann, wenn sie von der FDALGMBH schriftlich bestätigt sind. Abweichend von
der unter „Rücktritt“ genannten Regelung wird verfahren, wenn der Reisende
von seinem Recht Gebrauch macht, einen Ersatzreisenden zu stellen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß der FDALGMBH als Vermittlerin
rechtzeitig vor Reisebeginn eine schriftliche Mitteilung
vorliegt, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können.
Voraussetzung ist ferner, daß der Ersatzreisende den besonderen
Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw.
behördliche Anordnungen dem nicht entgegen-stehen. Mit der Bestätigung der
Namensänderung durch den Vermittler tritt der neue Reisende in die Rechte
und Pflichten des Reisevertrages ein. Die dem Vermmittler durch die
Umbuchung entstehenden Mehrkosten werden dem Reisenden mit 20 € je
Umbuchung weiterbelastet.
11.
Die FDALGMBH kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach
Reisebeginn den Vertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der
Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere
gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge
bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder Streik
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Kündigt der Vermittler den Vertrag nach a), dann verfällt der Preis. Tritt
der Vermittler gemäß b) vom Vertrag zurück, so werden dem Reiseteilnehmer
alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende
Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigt der Vermittler den Vertrag gemäß b) nach Reisebeginn, so erhält
der Reiseteilnehmer vom Preis den Teil zurück, der den ersparten
Aufwendungen des Vermittlers entspricht.
12.
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluß
eingetreten ist und den die FDALGMBH nicht zu vertreten hat, nicht
vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist die FDALGMBH berechtigt,
Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichungen zur ursprünglichen
gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar
ist und den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigt. Die Feriendorf Altes
Land, Verwaltungsgesellschaft mbH behält sich ausdrücklich vor, die
ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren
Gründen zu ändern, sofern zwischen Reisebeginn und Vertragsabschluß (Datum
der Bestätigung durch die FDALGMBH) mehr als vier Monate liegen. Beträgt
die Preisänderung mehr als 10%, so ist der Reisende zur unverzüglichen
kostenlosen Kündigung des Vermittlungsvertrages berechtigt.
13.
Die FDALGMBH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.
Eine Haftung für Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder
Stromver-sorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung
für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen, wie Heizung,
Lift, Klimaanlage, Swim-mingpool usw.
Die Haftung der FDALGMBH ist der Höhe nach auf den dreifachen Preis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die FDALGMBH für einen dem
Reisenden entstandenen Schaden allein verantwortlich ist. Die Haftung der
Feriendorf Altes Land, Verwaltungsgesellschaft mbH ist beschränkt, soweit
gesetzliche Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche
Vorschriften anzuwenden sind (z.B. Abkommen von Warschau und Guadajalara,
Luftver-kehrsgesetz, Eisenbahnverkehrsordnung, Haftungspflichtgesetz, HGB,
Postgesetz etc.). Alle Angaben, die nicht die Wohnung oder das Ferienhaus
selbst betreffen, werden ebenfalls sorgfältig recherchiert; sie erfolgen
gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angaben von Drittpersonen und
–organisationen beruhen.
14.
Der Reisende ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei
eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um
zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich
insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Kommt der Reisende schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen
ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Wird die Reise nicht vertragsgemäß
erbracht oder stellt der Reisende an der Ferienwohnung oder am Ferienhaus
Mängel fest, so kann er Abhilfe verlangen. Der Reisende hat sich
diesbezüglich an den örtlichen Leistungsträger zu wenden. Ansprüche wegen
nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen können innerhalb von
einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber
der FDALGMBH geltend gemacht werden, wobei dringend die Schriftform
empfohlen wird; Voraussetzung ist, daß die Reiseleistungen oder die vom
Reisenden angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht
wurden, daß der Mangel der FDALGMBH unverzüglich angezeigt wurde und daß
eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz
erheblich beeinträchtigt, so kann der Vermittlungsvertrag gekündigt
werden. Voraussetzung ist in aller Regel, daß der Reisende bei der
FDALGMBH mit Fristsetzung Abhilfe verlangt hat und diese Frist ergebnislos
verstrichen ist.
15.
Telefon-, Telefax- und Telegrammkosten können bei kurzfristigen Buchungen
gesondert in Rechnung gestellt werden. Für die Einhaltung der Paß-, Visa-,
Devisen-, Zoll- und Impfbestimmungen ist der Reisende selbst
verantwortlich. Das gilt auch für das Mitführen aller anderen für die
Reise notwendigen Unterlagen. Alle Kosten und Nachteile aus der
Nichtbeachtung dieser Hinweise gehen zu Lasten des Reisenden.
16.
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen die FDALGMBH ist
Stade, soweit dieses gesetzlich zulässig ist.
17.
Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
Stand: Dezember 2004
Vorl./0000-Allgemeine Geschäftsbedingungen-Stand: Dezember 2004
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